Vorteile Ihrer Unterstützung

Als Unternehmer und sozial engagierte Einzelperson setzen Sie sich für von Menschenhandel gefährdete und betroffene Frauen und Kinder ein und beweisen damit soziales Engagement und Solidarität. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie unmittelbar vor Ort:

  • Durch Aufklärungskampagnen und Grenzkontrollstationen können Tausende Menschen über die Gefahr des Menschenhandels informiert und vor einer Verschleppung bewahrt werden.
  • Frauen und Kinder können aus der Zwangsprostitution gerettet und in einem beschützten Umfeld aufgenommen werden.
  • Kinder haben die Möglichkeit, die Schule zu besuchen, was ihnen den Start in eine bessere Zukunft ebnet.
  • Junge Frauen bekommen mit einer Berufsausbildung nicht nur eine neue Perspektive, sondern auch existenzielle Unabhängigkeit.

Sie begleiten die Aktivitäten der BONO-Direkthilfe und erleben durch unsere direkte Berichterstattung an Sie, wie Ihre Hilfe vor Ort ankommt und was sie bewirkt.
Nach Absprache veröffentlichen wir Ihr Engagement im Jahresbericht, auf der Website und in unseren Präsentationen.

Gerne stellen wir Ihrem Unternehmen für die Kommunikation Bildmaterial und Berichte zur Verfügung und halten nach Absprache Vorträge bei Ihren Mitarbeiter- und Kundenanlässen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei spezifischen Aktionen, zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

Steuerliche Vorteile

Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung BONO-Direkthilfe als besonders förderungswürdig anerkannt. Schenkungen oder Zuwendungen aus Nachlässen (Erbschaft, Vermächtnis) an eine steuerbegünstigte Stiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Wenn sich ein Erbe oder Vermächtnisnehmer innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach dem Tode des Erblassers entscheidet, das ihm zugeflossene Vermögen ganz oder in Teilen an eine steuerbegünstigte Stiftung weiterzureichen, so muss er hierauf keine Erbschaftssteuer zahlen bzw. bekommt bereits gezahlte Beträge zurückerstattet.

Die Möglichkeit zum steuermindernden Abzug von Aufwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung besteht bei der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung können auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro vom Stifter oder von den Zustiftern steuerlich geltend gemacht werden. Daneben können jährlich bis zu 20% der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Für eine optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile kontaktieren Sie am besten Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Bei Bedarf vermitteln wir gerne ein Beratungsgespräch.

Persönliches Engagement.
Soziale Verantwortung.