Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unser Engagement und die Arbeit
der BONO-Direkthilfe zu unterstützen. Nachfolgend ein kurzer Überblick:

Schenken Sie Zukunft!

Spenden
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit der BONO-Direkthilfe und die Projekte unserer Partnerorganisationen.

BONO-Patenschaft
Mithilfe unseres Patenschaftsnetzwerks sollen die Projekte und die Arbeit der BONO-Direkthilfe weitreichend und umfassend abgesichert werden. Daher suchen wir Unternehmen und sozial engagierte Personen, die als BONO-Paten dazu beitragen, dass das Team der BONO-Direkthilfe in Deutschland und vor Ort die Arbeit gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution verantwortungsvoll und effektiv umsetzen kann – zum Schutz der betroffenen Menschen und zur aktiven Gestaltung ihrer Zukunftsperspektiven.

Als Pate geben Sie der BONO-Direkthilfe Planungssicherheit, garantieren Kontinuität und tragen dazu bei, dass die Projekte langfristig erfolgreich sind. Dank Ihrer Patenschaft kann die BONO-Direkthilfe auch weiterhin garantieren, dass jede Spende zu 100 % an die projektbegünstigten Menschen weitergegeben werden kann.

Zustiftung
Mit einer Zustiftung in das Stiftungskapital der Stiftung BONO-Direkthilfe tragen Sie dazu bei, dass die Erträge der Stiftung wachsen und somit zu einer dauerhaften und zuverlässigen Hilfe für Kinder und Frauen in Not werden. Eine Zustiftung können Sie in Ihr Testament aufnehmen und dabei auch über die konkrete Verwendung oder einen bestimmten Förderschwerpunkt, wie z.B. Bildung, entscheiden.

Testament und Vermächtnis
Sie können die Stiftung BONO-Direkthilfe testamentarisch bedenken oder ein Vermächtnis verfügen. Als gemeinnützige Institution ist unsere Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit, und so kommt Ihr letzter Wille ohne steuerliche Abzüge den projektbegünstigten Kindern und Frauen zugute. Über den Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet Ihnen die Stiftung BONO-Direkthilfe eine kostenfreie juristische Beratung bei stiftungsrelevanten Fragen an.

Stiftungsfonds
Falls gewünscht, können Sie Ihrer Zustiftung in die Stiftung BONO-Direkthilfe einen eigenen Namen geben und diese einem bestimmten Zweck widmen. Ein Stiftungsfonds ist unkompliziert einzurichten und wird auf Ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten.

Treuhandstiftung
Als selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts i.S. des § 80 BGB können Sie unter dem Dach der Stiftung BONO-Direkthilfe Ihre eigene Treuhandstiftung errichten und dabei den Namen Ihrer Stiftung und den Stiftungszweck selbst bestimmen.

Sie allein bestimmen
Unabhängig von der Art Ihrer Unterstützung können Sie wählen, wie und mit welchem Betrag Sie sich engagieren möchten, ob Sie einer bestimmten Partnerorganisation helfen oder konkrete Projekte unterstützen wollen.

Ob Sie eine Spende oder Zustiftung tätigen, ein Testament oder Vermächtnis verfügen, einen Stiftungsfonds oder eine eigene Treuhandstiftung gründen: Mit dem Vermögen, das Sie zu Lebzeiten geschaffen haben, können Sie den betroffenen Frauen und Kindern zu Bildungschancen und neuen Perspektiven verhelfen.