Skip to main content
Schenken Sie Zukunft!

Helfen und Wirken – jetzt und über das eigene Leben hinaus

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unser Engagement und die Arbeit der BONO-Direkthilfe zu unterstützen.

Unabhängig von der Art Ihrer Unterstützung können Sie wählen, wie und mit welchem Betrag Sie sich engagieren möchten, ob Sie einer bestimmten Partnerorganisation helfen oder konkrete Projekte unterstützen wollen. Sie allein bestimmen.

Ob Sie eine Spende oder Zustiftung tätigen, ein Testament oder Vermächtnis verfügen, einen Stiftungsfonds oder eine eigene Treuhandstiftung gründen: Mit dem Vermögen, das Sie zu Lebzeiten geschaffen haben, können Sie von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffenen Frauen und Kindern langfristig helfen und Ihnen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen.

Über den Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet Ihnen die Stiftung BONO-Direkthilfe eine kompetente und kostenfreie juristische Beratung bei allen stiftungsrelevanten Fragen an.

Spenden

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Projekte unserer Partnerorganisationen und Arbeit des BONO-Direkthilfe e.V.

Zustiftung

Mit einer Zustiftung in das Stiftungskapital der Stiftung BONO-Direkthilfe tragen Sie dazu bei, dass die Erträge der Stiftung wachsen und somit zu einer dauerhaften und zuverlässigen Hilfe für Frauen und Kinder in Not werden.

Testament und Vermächtnis

Sie können die Stiftung BONO-Direkthilfe testamentarisch bedenken oder ein Vermächtnis verfügen. Als gemeinnützige Institution ist unsere Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit, und so kommt Ihr letzter Wille ohne steuerliche Abzüge den projektbegünstigten Kindern und Frauen zugute.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfond ist rechtlich gesehen eine zweckgebundene Zustiftung, die Stifter*innen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Falls gewünscht, können Sie Ihrer Zustiftung einen eigenen Namen geben und dabei auch über die konkrete Verwendung oder einen bestimmten Förderschwerpunkt, wie z.B. Schul- und Berufsausbildung von Kindern, Rettung von Frauen aus Zwangsprostitution, etc. entscheiden. Ein Stiftungsfonds ist unkompliziert einzurichten und wird auf Ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten.

Treuhandstiftung

Als selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts i.S. des § 80 BGB können Sie unter dem Dach der Stiftung BONO-Direkthilfe Ihre eigene Treuhandstiftung errichten und dabei den Namen Ihrer Stiftung und den Stiftungszweck selbst bestimmen.

Stiftungskonto

Mit Ihrer Spende, Zustiftung oder testamentarischen Verfügung unterstützen Sie die Arbeit der BONO-Direkthilfe und unser Engagement gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution sowie sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern nachhaltig und wirkungsvoll.

Die Stiftung BONO-Direkthilfe ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen, Zustiftungen und Schenkungen sind steuerlich absetzbar. Erbschaften und Vermächtnisse sind steuerbefreit.

Stiftung BONO-Direkthilfe
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE19 3702 0500 0001 8295 01
BIC: BFSW DE33 XXX

Was Sie mit Ihrer Unterstützung bewirken

  • Verantwortung übernehmen
    Mit einer Unterstützung der Stiftung BONO-Direkthilfe setzen Sie sich für die Rechte von Frauen und Kindern ein. Damit übernehmen Sie soziale Verantwortung und zeigen Solidarität!
  • Wirkungsvoll helfen
    Sie helfen, Menschenhandel zu verhindern und bereits verschleppte Frauen und Kinder zu befreien!
  • Aufmerksamkeit schaffen
    Sie setzen ein Zeichen und tragen dazu bei, die Thematik bekannter zu machen.
  • Nachhaltig absichern
    Sie unterstützen die Arbeit unseres Teams in Deutschland und vor Ort und ermöglichen die langfristige Absicherung der Projekte.

Ihre steuerlichen Vorteile

Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung BONO-Direkthilfe als besonders förderungswürdig anerkannt. Schenkungen oder Zuwendungen aus Nachlässen (Erbschaft, Vermächtnis) an eine steuerbegünstigte Stiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. 

Wenn sich ein Erbe oder Vermächtnisnehmer innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach dem Tode des Erblassers entscheidet, das ihm zugeflossene Vermögen ganz oder in Teilen an eine steuerbegünstigte Stiftung weiterzureichen, so muss er hierauf keine Erbschaftssteuer zahlen bzw. bekommt bereits gezahlte Beträge zurückerstattet.

Die Möglichkeit zum steuermindernden Abzug von Aufwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung besteht bei der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung können auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro vom Stifter oder von den Zustiftern steuerlich geltend gemacht werden. Daneben können jährlich bis zu 20% der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Für eine optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile kontaktieren Sie am besten Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Bei Bedarf vermitteln wir gerne ein Beratungsgespräch.